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Berufsbildungsfonds

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag hin für eine Branche allgemein verbindlich erklären kann. Damit werden alle Betriebe einer Branche zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen für die Berufsbildung verpflichtet.

Durch allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten einer Branche beteiligt und von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben. Diese Nicht-Verbandsmitglieder werden zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen verpflichtet.

Der Bundesrat hat am 17. November 2021 den Berufsbildungsfonds des Verbandes Leder Textil Schweiz per 1. Januar 2022 als allgemeinverbindlich erklärt.

Dem Fonds unterstellt sind das Leder- und Textilgewerbe die branchenübliche Tätigkeiten ausführen. Mit ihren Beiträgen unterstützen die Mitglieder und Nichtmitglieder des Verbandes Leder Textil Schweiz die Förderung der Berufsbildung branchenbezogen (Entwicklung von Bildungsangeboten, Organisation von Kursen und Qualifikationsverfahren, Berufswerbung usw.).

Die Betriebe, die dem Fonds unterstellt sind bezahlen einen jährlichen Grundbeitrag von CHF 200.00 und CHF 50.00 pro Mitarbeiter.

Dokumente

 

Dem Berufsbildungsfonds unterstellte Betriebe

260 Betriebe gefunden
Firma
Ort
UFDI'S WERKSTATT Giswil
Waibel Autosattlerei GmbH Winterthur
Walser Kunststoffwerk AG Bürglen TG
Werder Toni Frutigen
Wick Wil GmbH Wil SG
WTW - Autosattlerei Gilgen KLG Grafenried
Zanotto Interieurs Möhlin
Zeltflicki Rebstein
Zimmermann Innenausstattung GmbH Arbon
Zuber Horst Ried-Brig
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